Kriterien für die Aufnahme
Die Diagnose einer Autismus-Spektrum-Störung ist erforderlich («Frühkindlicher Autismus» Code F84.0 der ICD-10-Klassifikation). Das Kind muss bei der IV versichert sein. Ein Kind, bei dem Verdacht auf ASS besteht und das gegebenenfalls eine IFI beanspruchen könnte, ist so bald wie möglich durch eine/n auf ASS spezialisierte/n Ärztin oder Arzt abzuklären. Im Kanton Freiburg kann das Kind im FNPG (Zentrum für Kinder- und Jugendpsychiatrie) oder bei einer/m spezialisierten Ärztin/Arzt in Privatpraxis (KinderpsychiaterIn, NeuropädiaterIn oder ein/e auf die Entwicklung spezialisierte/n Kinderärztin/arzt) angemeldet werden. Damit eine zweijährige Intervention vor dem Schuleintritt erfolgen kann, muss das Kind am 31. Juli vor dem IFI-Eintritt das zweite Lebensjahr vollendet haben. Für den Start im August 2025 gelten die folgenden Altersgrenzen:
► Priorität haben Kinder, die zwischen dem 01.08.2022 und dem 31.07.2023 geboren wurden und für Kinder, die zwischen dem 01.02.2022 und dem 31.07.2022 geboren wurden und die Eltern den Schuleintritt ihres Kindes aufschieben.
► Kinder, die zwischen dem 01.08.2021 und dem 31.01.2022 geboren wurden, werden unter der Bedingung zugelassen, dass noch Plätze verfügbar sind und die Eltern den Schuleintritt ihres Kindes aufschieben.
Zustimmung und Verpflichtungen der Eltern
Die Eltern beantragen die Aufnahme ihres Kindes ins IFI-Zentrum. Sie werden vor der definitiven Aufnahme in einem Gespräch mit der Leiterin des IFI-Zentrums über ihre Rechte und Pflichten informiert.
Die Grundsätze lauten wie folgt:
► Die Eltern verpflichten sich, im Rahmen ihrer Möglichkeiten, bei der Intervention mitzuwirken.
► Die Intervention wird vom Kanton Freiburg finanziert und teilweise durch das BSV subventioniert.
► Die Reisekosten (Fahrt des Kindes zum Zentrum) werden durch die IV vergütet.
Aufnahmeverfahren für August 2025
► Anmeldung ab 1. Dezember 2024
Den Zugangslink zum Anmeldeformular finden Sie untenstehend.
► Anmeldeschluss ist der 30. April 2025
Das Anmeldeformular und die Diagnose durch eine/einen Fachärztin/-arzt muss dem IFI-Zentrum zu diesem Zeitpunkt vorliegen.
► Entscheid über die Aufnahme bis zum 31. Mai 2025
Die Aufnahme erfolgt unter Berücksichtigung der erwähnten Kriterien und im Rahmen der verfügbaren Plätze. Die Entscheidung obliegt einer Kommission, die sich aus einer/einem Fachärztin/-arzt, einer/einem pädagogischen MitarbeiterIn des SoA und dem/der LeiterIn des IFI-Zentrums zusammensetzt.
► Intervention ab August 2025
Die Interventionen werden hauptsächlich im IFI-Zentrum stattfinden. Dieses befindet sich in Granges-Paccot. Der Stundenplan wird vom Zentrum festgelegt.